Der Physiotherapeut erstellt nach der Diagnostik beim Arzt einen ausführlichen Befund. Auf dieser Grundlage entsteht eine präzise abgestimmte, gezielte, und ganzheitliche Behandlung.
Die Krankenkasse bezahlt Massagen und Krankengymnastik, die Ihr Arzt Ihnen als Heilmittel verordnet. Es wird nach der Heilmittel-Richtlinie geregelt, welches Heilmittel bei welchem Krankheitsbild verordnungsfähig ist.
Methoden und Anwendungen, die das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden steigern sowie Massagen, die zur Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates eingesetzt werden.